Mit der Unterstützung der Volksbank Hochrhein-Stiftung können Sie dazu beitragen, die regionale Förderung der Kultur insbesondere der Musikförderung langfristig abzusichern bzw. die Möglichkeit schaffen, die Förderung auszubauen.
Zuwendungen an die Volksbank Hochrhein-Stiftung sind in erheblichem Umfang steuerlich begünstigt.
Werden für die jährlichen Fördermaßnahmen eingesetzt bzw. können auch der Vermehrung des Stiftungskapitals dienen, aus dessen Kapitalerträgen die Leistungen der Stiftung erfolgen.
stocken das Stiftungskapital auf, um mit den Erträgen dauerhaft die Fördermaßnahmen der Stiftung umzusetzen. Bei Zustiftungen haben Sie die Wahlmöglichkeit einer allgemeinen Zustiftung zur Erfüllung des Satzungswecks oder einer zweckgebundenen Zustiftung für die Fördermaßnahme der Musikstipendien.
helfen mit einem zinslosen Darlehen eines Stifters, der das Kapital gegenwärtig nicht benötigt. Laufzeit und Modalitäten werden vertraglich gemeinsam vereinbart. Die Erträge fließen der Stiftung für deren Förderungen zu. Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit garantiert zurückgezahlt oder auf Wunsch in eine Zustiftung umgewandelt.
bedenken die Volksbank Hochrhein-Stiftung in der Nachlassregelung. Die testamentarische Zuwendung an die Stiftung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das Vermächtnis wird nicht geschmälert und kommt in vollem Umfang dem Stiftungskapital und damit den Fördermaßnahmen zugute.
Wenn Sie sich weiter über die Stiftungsarbeit informieren möchten und Fragen haben, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir informieren und beraten Sie ausführlich über die Volksbank Hochrhein-Stiftung und Ihre Möglichkeiten der Förderung.