Die steuerlichen Vorzüge


Zuwendungen an die Volksbank Hochrhein-Stiftung sind in erheblichem
Umfang steuerlich begünstigt:

Spenden / Zustiftungen

  • Kein Anfall von Schenkungssteuer.
  • Der Spender/Zustifter kann auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren einen Betrag von bis zu 1 Million Euroals Sonderausgaben geltend machen. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten zu.

Stifterdarlehen

  • Darlehen wird der Stiftung zinslos und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Stifter haben kein ertragssteuerpflichtiges Einkommen.
  • Bei Umwidmung des Stifterdarlehens in eine Spende oder Zustiftung ergeben sich weitere Steuervorteile hieraus.

Erbschaften

  • Kein Anfall von Erbschaftssteuer
  • Steuerliche Vorteile nach Art (Spende oder Zustiftung) der testamentarischen Verfügung.

Für weitere Details sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.